das bag hat zurück geschrieben. sieht schlecht aus für uns wuschelköpfe! :
zum glück ist die antwort vom bag so extrem kurz! aber das wichtigste kommt ganz unten:
Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 1. Dezember 2010 und beantworten sie gerne wie folgt:
Kosmetische Produkte, die in der Schweiz auf den Markt kommen sollen, sind nicht bewilligungspflichtig. Sie müssen jedoch sämtlichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes vom 9.10.1992 (LMG, SR. 817.0) ist der Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zur Selbstkontrolle verpflichtet. Es liegt somit in seiner eigenen Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Gebrauchsgegenstände die gesetzlichen Anforderungen in allen Teilen einhalten.
Für das Inverkehrbringer von Kosmetika sind folgende Gesetzestexte zu beachten:
· Lebensmittelgesetz (LMG, SR 817.0)
· Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02)
· Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.022.31)
In der Verordnung über kosmetische Mittel sind u. a. Listen mit erlaubten (Farbstoffe, UV-Filtersubstanzen und antimikrobiell wirksame Substanzen), mengenmässig beschränkten und verbotenen Stoffen in Kosmetika enthalten.
Die Gesetzestexte sind auf dem Internet unter der Adresse http://www.admin.ch/ch/d/sr/81.html#817 abrufbar.
Die Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Vollzugsorgane. Bei weiteren Fragen zu kosmetischen Mitteln wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde (www.kantonschemiker.ch).
Der Zusatz von Formaldehyd ist nach VKos sowie EG-Richtilinie für Nagelhärter bis 5.0% und als Konservierungsmittel für alle kosmetische Produkte ausser Mundpflegemittel und Aerosolen (Spray) bis 0.2% zugelassen. Alle kosmetischen Mittel müssen bei einem Gehalt grösser als 0.05% den Warnhinweis “Enthält Formaldehyd” tragen.
Ende Oktober 2010 wurden jedoch Produkte zur intensiven Haarglättung mit Formaldehydgehalten zwischen 1.7 bis 2% in Deutschland und in Irland vom Markt genommen und über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet. Eines dieser problematischen Produkte hiess „ Hair treatment Keratin Complex Smooting Therapy“ von Coppola Designer Hair Care. Aufgrund des Gesundheitrisikos von Kosmetikas mit zu hohem Formaldehyd-Gehalt empfehlen wir Ihnen, das Produkt nicht anzuwenden.
Freundliche Grüsse
Carole Meylan-Gonin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kosmetika
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Verbraucherschutz
Schwarzenburgstrasse 165, CH-3097 Liebefeld
Tel. +41 31 322 95 70
Fax +41 31 322 95 74
carole.meylan-gonin@bag.admin.ch
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