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  • blaaablaaa

Beauty & Wellness

Öffentliche Gruppe  |  active vor 5 Jahre ago

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Keratin Complex Smoothing Therapy

  • steffimaus77p

    said

    Ich muss es auch tun, fertig schluss. Aber noch viel wichtiger: ICH MÖCHTE AB JETZT TÄGLICHE JESSELE’S HAIR-UPDATES! “Weihnachtsgeschenke gekauft – Haare schön”!

  • jessele69p

    said

    @steffimaus, @fjock

    ich könnte heulen….bin aber noch bisschen am abwarten bevor ich richtig loslege….denn keratin ist ab sofort, bis die testergebnisse publik sind, weg vom markt. es soll verbotene giftstoffe enthalten die krebserregend sind. ich kenne coiffeure-kundinnen die trotzdem weiterhin diese sensationelle treatment auf dem kopf wollen hin oder her, tot oder leben.
    bescheuert oder? bei krebs verlieren sie ja so oder so die haare!

    also, hier der link zur stellungsnahme der firma sexy hair (wie kann man nur so heissen?) die keratin smoothing complex importieren. warten wir ab (und ich auch mit meinem nächsten haarsträubenden blog!)

    http://www.hairweb.de/zzz-sexy-hair-coppola-ceratin.htm

  • daphne45p

    said

    ohnein… auch ich war wahnsinnig gespannt auf weitere berichte, aber das hatte ich nun auch nicht erwartet. ich mach wohl beim welteweiten frizzy-hair-contest locker den zweiten platz und mühe mich nach jeder haarwäsche mühsam abwechslungsweise mit föhn und streckeisen ab, damit die einigermassen normal aussehen. und jetzt das auch noch… produkt vom markt. was für ein schlag!

  • claudiahunger66p

    said

    Schade..hab mir das auch überlegt zu machen..aber in diesem Falle heisst es mal wieder abwarten…..:-(

  • steffimaus77p

    said

    Jessele, NOOOOO! Habe am Samstag ganz ausführlich mit meinem Frisör darüber gesprochen, und er meinte, dass die Behandlung “je nach Produkt” eben schon ziemlich giftig sein kann… allerdings für die COIFFEURE, nicht für die Kundinnen, ahem. Anyway, er macht es immer noch, im Fall: Marc Menden von MAD. Frag doch mal nach?!? Und soll ich es wirklich auch machen? Er war echt wild begeistert und meinte, meine halblangen, echt gut durchgebraten-blondierten Haare würden extrem davon profitieren (und er würde dabei nicht mal was verdienen, es geht ihm nicht um die Kohle). Should I?

  • jessele69p

    said

    steffelimäusele…. steffelimäusele….was soll ich da bloss sagen… ich hab dein haar auch schon gesehen, dein schönes blondes haar und ich will hier ehrlich sein: no way josey, du brauchst es def nicht! und jetzt bin ich grad nochmals ehrlich: jeder coiffeur der dieses produkt momentan anbietet ist in meinen haaren nicht wirklich seriös. ich glaube, dass marc ein ganz netter kerl ist und so, aber he, es geht immer um die kohle.

    an deiner stelle warte ab, denn du hast weder wueschelhaar auf deinem haupt noch sonst ein rastanest. bin gespannt wie du dich entscheiden wirst

  • jessele69p

    said

    @steffimaus: habe soeben dem bag (nein, nicht mein bag dein bag, sondern bundesamt für gesundheit) eine anfrage geschickt, wie es denn mit diesem produkt (keratin smoothing complex therapy by coppola (nicht brazilien blowout, der ist nämlich nicht erlaubt)) steht (hui, all diese klammern!)

    sobald ich mehr weiss, lass ich es dich und die welt wissen :-)

  • kitty40p

    said

    @jessele ach ich warte gespannt! Und danke fuer deinen Einsatz bez. Bag!

  • jessele69p

    said

    das bag hat zurück geschrieben. sieht schlecht aus für uns wuschelköpfe! :
    zum glück ist die antwort vom bag so extrem kurz! aber das wichtigste kommt ganz unten:

    Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 1. Dezember 2010 und beantworten sie gerne wie folgt:

    Kosmetische Produkte, die in der Schweiz auf den Markt kommen sollen, sind nicht bewilligungspflichtig. Sie müssen jedoch sämtlichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.

    Gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes vom 9.10.1992 (LMG, SR. 817.0) ist der Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zur Selbstkontrolle verpflichtet. Es liegt somit in seiner eigenen Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Gebrauchsgegenstände die gesetzlichen Anforderungen in allen Teilen einhalten.

    Für das Inverkehrbringer von Kosmetika sind folgende Gesetzestexte zu beachten:

    · Lebensmittelgesetz (LMG, SR 817.0)

    · Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02)

    · Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.022.31)

    In der Verordnung über kosmetische Mittel sind u. a. Listen mit erlaubten (Farbstoffe, UV-Filtersubstanzen und antimikrobiell wirksame Substanzen), mengenmässig beschränkten und verbotenen Stoffen in Kosmetika enthalten.

    Die Gesetzestexte sind auf dem Internet unter der Adresse http://www.admin.ch/ch/d/sr/81.html#817 abrufbar.

    Die Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Vollzugsorgane. Bei weiteren Fragen zu kosmetischen Mitteln wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde (www.kantonschemiker.ch).

    Der Zusatz von Formaldehyd ist nach VKos sowie EG-Richtilinie für Nagelhärter bis 5.0% und als Konservierungsmittel für alle kosmetische Produkte ausser Mundpflegemittel und Aerosolen (Spray) bis 0.2% zugelassen. Alle kosmetischen Mittel müssen bei einem Gehalt grösser als 0.05% den Warnhinweis “Enthält Formaldehyd” tragen.

    Ende Oktober 2010 wurden jedoch Produkte zur intensiven Haarglättung mit Formaldehydgehalten zwischen 1.7 bis 2% in Deutschland und in Irland vom Markt genommen und über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet. Eines dieser problematischen Produkte hiess „ Hair treatment Keratin Complex Smooting Therapy“ von Coppola Designer Hair Care. Aufgrund des Gesundheitrisikos von Kosmetikas mit zu hohem Formaldehyd-Gehalt empfehlen wir Ihnen, das Produkt nicht anzuwenden.

    Freundliche Grüsse

    Carole Meylan-Gonin
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kosmetika

    Eidgenössisches Departement des Innern EDI
    Bundesamt für Gesundheit BAG
    Direktionsbereich Verbraucherschutz

    Schwarzenburgstrasse 165, CH-3097 Liebefeld
    Tel. +41 31 322 95 70
    Fax +41 31 322 95 74
    carole.meylan-gonin@bag.admin.ch
    http://www.bag.admin.ch

  • allure47p

    said

    es war zu schön um wahr zu sein…

  • daphne45p

    said

    ohje. da heisst es für mich wohl: weiterhin zweite im the-worlds-frizziest-hair-contest zu sein. merci, jessele fürs abklären und für die zahlreichen infos.

31 bis 45 (von insgesamt 48 Beiträgen)
Themen-Schlagwörter: haare
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